Süd (SHV)
Offizielle Mitteilungen
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SHV - Mitteilungen Nr. 164 vom 2.6.2024 |
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Bewerbung SDM Halle 2023/2024
Die Süddeutschen Meisterschaften an den folgenden Terminen statt:
Weibliche U18 U16 und U14 am 08. und 09. Februar 2025
Männliche U18, U16, U14 am 15. und 16. Februar 2025
Die Ausrichtung der Süddeutschen Meisterschaft der Jugend werden für alle Clubs offen ausgeschrieben. Voraussetzung ist die Abgabe einer ordentliche Bewerbung.
Folgende Kriterien werden bei der Vergabe zur Anwendung gebracht:
• jeder LV soll eine Ausrichtung erhalten
• LV hat im Vorjahr 2 Ausrichtungen erhalten, wird dieser in der nächsten Saison nur mit einer bedacht
• Datum Bewerbungseingang
Bewerbung sind an den Vorstand Jugend Iris Moog (moog@hessenhockey.de) bis zum
15. September 2024.
Der SHV Vorstand entscheidet über die schriftlich eingegangen Bewerbungen und gibt die Ausrichter auf der Internetseite zeitnah bekannt.
Zum Bewerbungsformular
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DHB - Vorstand Nr. 132 vom 10.4.2024 |
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Ausschreibung DHB-Bundestag 2025
am 10.05.2025 oder 24.05.2025
Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung des "57. Ordentlicher Bundestag des DHB" für den 10.05.2025 oder den 24.05.2025 aus. In der Regel findet der Bundestag an einem Samstag statt mit einem Rahmenprogramm am Tag davor.
Da die Termine für den nationalen/internationalen Spielbetrieb zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht feststehen, kann ein konkretes Datum noch nicht festgelegt werden.
Verbände und Vereine, die an der Ausrichtung interessiert sind, senden ihre Bewerbung unter Angabe von Veranstaltungsort, -konzept und jeweiligen Kosten für den ausrichtenden Verband/Verein und den DHB bitte bis 31.05.2024 an die DHB-Geschäftsstelle, Am Hockeypark 1, 41179 Mönchengladbach, E-Mail: info@deutscher-hockey-bund.de.
Henning Fastrich
Präsident
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DHB - Sport Nr. 219 vom 15.1.2024 |
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Beschluss des Spielordnungsausschusses (SOA)
Spielerzahl im Feldhockey
Der SOA hat auf seiner Sitzung am 12.1.2024 beschlossen, § 32 Abs. 1 SPO DHB mit Wirkung vom 1.4.2024 (Jugendbereich) und zum 1.8.2024 (Erwachsenenspielverkehr unterhalb der Bundesligen) wie folgt zu ändern:
"Im Feldhockey besteht jede Mannschaft einschließlich aller Auswechselspieler aus höchstens 18 Spielern, von denen zwei Spieler Torwarte mit kompletter Schutzausrüstung sein müssen. Sind Teil einer Mannschaft nicht mindestens zwei Torwarte mit kompletter Schutzausrüstung, besteht die Mannschaft aus höchstens 17 Spielern."
In den Bundesligen ist die maximale Spielerzahl bereits mit Wirkung zum 1.8.2023 auf 18 festgelegt worden. Eine § 32 Abs. 1 SPO DHB (neu) entsprechende Regelung findet sich in § 27 Abs. 1 Spielordnung des HOCKEYLIGA e.V.
Das Präsidium hat diesen Beschluss zur Änderung der SPO DHB gemäß § 30 Abs. 4 DHB-Satzung bestätigt.
Mönchengladbach, den 15.1.2024
Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)
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DHB - Jugend Nr. 68 vom 7.6.2023 |
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Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der Jugend
Der Vizepräsident Jugend hat gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB als Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der DHB-Jugend für das Spieljahr 2023/24 benannt:
Andreas Knechten, Mülheim a.d. Ruhr
Daniel Gass, München
Ole Ingwersen, Lübeck
Ersatzmitglieder gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB sind Ulrike Schmidt (Tübingen) und Sonja Schwede (Köln).
Mönchengladbach, den 31. März 2023
Wibke Weisel
DHB Jugendsekretärin
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DHB - Schiedsrichter Nr. 51 vom 12.4.2024 |
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Klarstellung §4.4 / Spielen des Torwarts ohne Helm
In Regel §4.4 wird grundsätzlich nicht zwischen einem Torwart im Erwachsenenbereich und einem Torwart im Jugendbereich unterschieden. Für beide Torwarte gilt, dass sie nur am Spiel teilnehmen dürfen, sofern Sie einen sicheren Kopfschutz (Helm) tragen. Geht dieser bei einer Abwehraktion verloren, verliert der Torwart auch die Berechtigung für den betreffenden Zeitraum am Spiel teilzunehmen. Das laufende Spiel ist nicht durch einen Zeitstopp zu unterbrechen, damit der Torwart den Helm wieder aufsetzen kann. Greift er ohne Helm aktiv in das Spielgeschehen ein, ist ein 7m-Ball zu verhängen. Dies gilt entsprechend auch für den jugendlichen Torwart.
§4.4 Torwarte müssen Schutzausrüstung tragen, die zumindest einen sicheren Kopfschutz, Schienen und Kicker beinhaltet. Lediglich als Schütze eines 7-m-Balls dürfen Kopf- und Handschutz abgelegt werden.
Folgende Ausrüstungsgegenstände dürfen nur Torwarte tragen: Brust-, Oberarm-, Ellenbogen-, Unterarm-, Torwarthandschutz, Oberschenkel- und Knieprotektoren, Schienen und Kicker.
DHB: Bei Spielen in der Altersklasse der Jugend muss ein Torwart während der gesamten Spieldauer, außer als Schütze eines 7-m-Balls, Kopf-, Gesichts-, Brust- und Unterleibschutz sowie Torwarthandschutz, -schienen und -kicker tragen.
Christian Blasch
Schiedsrichter- und Regelausschuss
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