Lizenzverlängerung

Trainer - Lizenzverlängerung

Lizenzverlängerung im HBW

Der HBW führt jährlich mehrere Trainer C Fortbildungen mit dem Ziel der Lizenzverlängerung durch.

Die Lizenzverlängerung setzt Fortbildungen von insgesamt 16 LE voraus.

  

Lizenzverlängerung im DHB und anderen Landesverbänden

Mit der Teilnahme an Fortbildungen/ Tagesfortbildungen beim DHB und den anderen Landesverbänden kann die Lizenz ggfls. anteilig verlängert werden. 

Die Teilnahme am jährliche DHB-Trainersymposium verlängert die Lizenz Trainer C um 1 Jahr.

Für Trainer B und A werden 8 LE anerkannt.

 

Hospitationen (z.B. bei Länderspielen) werden grundsätzlich nicht mehr als Lizenzverlängerungen anerkannt. Es besteht die Möglichkeit, sich bei den Landestrainern des HBW als Co-Trainer für einen Lehrgang der U14-/U16-Kader zu bewerben. Diese Teilnahme kann dann teilweise auch für eine Lizenzverlängerung angerechnet werden.

 

Lizenzgültigkeit

Die Lizenzverlängerung muss vorgenommen werden bei der

1. Lizenzstufe  (Trainer C Breitensport und Leistungssport)  innerhalb von 4 Jahren,

2. Lizenzstufe (Trainer B Breitensport und Leistungssport)   innerhalb von 3 Jahren, 

3. Lizenzstufe (Trainer A)                                                  innerhalb von 2 Jahren. 

Die Lizenz wird ab dem Ablaufdatum um einen weiteren Zyklus verlängert.

 

Der besondere Hinweis für Trainer C

  1. Wird eine Lizenz innerhalb der Laufzeit von vier Jahren nicht verlängert, kann sie wieder Gültigkeit erlangen mit einer Fortbildungsmassnahme im Umfang von 30 LE ("Erhaltungszeitraum").

  2. Wird eine Lizenz auch im Erhaltungszeitraum nicht verlängert, kann sie wieder Gültigkeit erlangen mit einer Fortbildungsmassnahme im Umfang vom 60 LE ("Karenzzeit").

  3. Eine Trainer C Lizenz erlischt nach 8 Jahren und muss neu erworben werden.

  4. Für Trainer A und B gelten andere Zeiten.

 

 
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