Baden-Württemberg

Offizielle Mitteilungen

HBW - Spielbetrieb • Nr. 129 vom 6.4.2022

Spielverlegung nach Corona

06.04.2022

 

Spielverlegung nach Corona-Befunden bei Erwachsenen

 

Bei positiven Corona-Befunden einer Mannschaft müssen unverzüglich der Vorsitzende des ZA Erwachsene, der zuständige Staffelleiter, der gegnerische Verein/Mannschaft, der SRA und die eingeteilten Schiedsrichter benachrichtigt werden. Um eine Spielverlegung nach Corona-Befunden beantragen zu können sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

 

1.         Von den in den Kaderlisten für die Feldsaison 21/22 gemeldeten Stammspieler müssen drei Spieler*innen nachweislich sich in Quarantäne oder in Absonderung am Tage des Punktespiels befinden.

2.         Zusätzlich müssen mindestens zwei weitere Spieler*innen die in der Kaderliste stehen und mindestens an einem Punktespiel in dieser Saison eingesetzt waren, den Nachweis erbringen das sie sich in Quarantäne oder in Absonderung am Tage des Punktespiels befinden.

3.         Der Nachweis der Quarantäneanordnungen oder Absonderungen muss vor dem eigentlichen Spielbeginn beim Vorsitzenden ZA Erwachsene vorliegen. Der ZA Erwachsene entscheidet dann über die Spielverlegung und wird die Staffelleiter, Mannschaften und Schiedsrichter entsprechend informieren.

4.         Zur Nachvollziehbarkeit der Quarantäneanordnungen und Absonderungsnachweise muss der Name der Spieler*innen klar und deutlich geschrieben und lesbar sein, um eine Zuordnung zu einer Mannschaft herstellen zu können. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Nachweis nicht für die Zählung unter PKT. 1 und/oder 2 herangezogen werden.

5.         Wird die Spielverlegung vom ZA Erwachsene genehmigt, beantragt der betroffene Verein mit dem für die Liga gültigen Spielverlegungsantrag die Spielverlegung. Die Spielverlegung ist dann kostenlos. Der Spielverlegungsantrag ist innerhalb von 7 Tagen nach der Entscheidung des ZA Erwachsene an den zuständigen Staffelleiter und in Kopie an den ZA Erwachsene zu schicken.

6.         Werden die entsprechenden Nachweise einer Quarantäneanordnung oder Absonderung nicht rechtzeitig oder in der vorgeschriebenen Anzahl vorgelegt und die Mannschaft tritt nicht zum Punktspiel an, wird dies entsprechend der DHB SPO, HBW ZSPO und DHB SGO vom ZA Erwachsene entschieden.

7.         Die Teilnehmerkarte ist nicht mehr auszufüllen.

8.         Eine an die neuen Bestimmungen der Corona-Verordnung des Landes BW angepasste Hygieneverordnung des HBW wird es vorläufig nicht geben. Wir bitten dennoch auch weiterhin freiwillig die allgemeinen Maßnahmen wie Hygiene, Desinfektionsvorschriften, Mundschutz usw. zu beachten um die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten. Vorgaben für die Zuschauer obliegen den jeweils vor Ort geltenden Regelungen.

 

Mfg

Frank Lederbach                                                                      Joachim Schäfer

 


HBW - Spielbetrieb • Nr. 128 vom 12.1.2022

aktuelle Hygieneverordnung NEU

12.01.2020 Eine überarbeitete Hygieneverordnung HBW - Halle 2022 wurde im Download Center 

Spielbetrieb neu eingestellt.

 

Maike Fritz

HBW Hygienebeauftragte 


 
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Bereich: Spielbetrieb
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