1. Begrüßung
2. Feststellung der Stimmenzahl
3. Berichte
a.) Vizepräsident Jugend
b.) ZA Vorsitzender Jugend
c.) OSB Leiter
d.) Spielbetriebsausschuss
e.) Sportlicher Leiter
f.) Vizepräsident Finanzen
4. Aussprache über Berichte
5. Anträge
6. Wahlen
a.) Jugendleiter
b.) Stellvertreter Jugendleiter
c.) Wahl der Delegierten zum BJT am 09.03.2019 in Köthen (Sachsen-Anhalt)
7. Verschiedenes
Der Verbandsjugendtag besteht aus den Jugendleitern und Jugendsprechern der Vereine und den Mitgliedern des Verbandsjugendausschusses (§ 5 Abs. 2 JO HBW).
Die Jugendleiter der Vereine können sich durch schriftliche Vollmacht vertreten lassen (§ 5 Abs. 10
JO HBW).
Anträge an den Verbandsjugendtag müssen bis zum 31. Januar 2019 schriftlich ( per E-Mail ) mit Begründung der Verbandsgeschäftsstelle ( hockeyhbw.gs@t-online.de ) vorliegen.
Ich bitte um Rückmeldung der Vereine, die selbst zum Bundesjugendtag reisen. Alle anderen Vereine bitte ich um Abgabe der Vollmachten zum Bundesjugendtag vorab an die Verbandsgeschäftsstelle, dafür vielen Dank.
Ich freue mich auf zahlreiche Beteiligung und wünsche allen eine gute Anreise.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Daniel Weißer
Vizepräsident Jugend
Ludwigsburg, den 14. Januar 2019